Moorburg kommt zu Hamburg
Mit dem Erwerb setzte Hamburg seine lang gehegte Absicht um, am südlichen Arm der Elbe, dem damaligen Hauptstrom, Territorialbesitz zu erwerben. Damit wurde es möglich, bei den nach Harburg und ins Lüneburgische durchfahrenden Kaufleuten das Stapelrecht durchzusetzen. Das hieß, dass die auf den Schiffen mitgeführten Waren einige Zeit in Hamburg zum Kauf angeboten werden mussten, anderenfalls wurde Zoll darauf fällig.
Ab 1390 untermauerte Hamburg seinen Anspruch auf dieses Recht mit dem Bau einer einfachen Burg, einem von einem Graben umgebenen Wehrturm auf einer Warft. Gegen dieses Vorgehen erhoben die Herzöge von Braunschweig-Lüneburg immer wieder Einspruch. Erst 1610 entschied ein Reichsgerichtsurteil zugunsten Hamburgs und die Burg verlor ihre Bedeutung. Der marode Bau wurde 1819 abgebrochen. Der Name der Burg im Moor war inzwischen längst auf den Ort übergegangen.