Der Stolperstein für Rudolf Krukenbaum
Rudolf Fritz Krukenbaum wurde am 17. Mai 1904 als Sohn des Ferdinand Krukenbaum und seiner Frau Margarethe, geb. Hauschild, in Altenwerder geboren. 1938 wurde er vom Landgericht Hamburg wegen eines "Verbrechens" nach § 175 und "widernatürliche Unzucht" zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt. Am 13. Oktober 1940 wurde er - nach Verbüßung der Haftstrafe - vom Strafgefängnis Wolfenbüttel in das Polizeigefängnis Hamburg-Hütten in sogenannte "Vorbeugungshaft" überführt. Ende Januar 1941 wurde er von dort - wie es gängige Praxis bei vielen nach §175 StGB verurteilten Homosexuellen war - in ein KZ überstellt, nämlich das Konzentrationslager Sachsenhausen. Am 17. April 1941 verstarb er auf der dortigen Krankenstation, angeblich an Herz- und Kreislaufversagen, tatsächlich wohl an der chronischen Unterversorgung im KZ und den Strapazen der jahrelangen Haft und Zwangsarbeit, unter Umständen auch an den Folgen direkter Misshandlungen. Da sein letzter freiwillig gewählter Wohnort in Altenwerder Nr. 107 bei seiner Mutter war, dieser Ort heute jedoch nicht mehr zugänglich ist, wurde der Stolperstein für ihn direkt vor der St.-Gertrud-Kirche in Altenwerder verlegt.